Dienstag, 27. März 2012
Mindestanforderungen an artgerechte Hundehaltung!
Sozialkontakt zu Menschen, täglicher Kontakt zu einer konstanten Bezugsperson, (regelmäßiges) Alleinlassen des Hundes maximal einige Stunden am Tag (Voraussetzung: schrittweise Gewöhnung des Hundes an das Alleinbleiben).

Kontakt zu Artgenossen, regelmäßiger Kontakt zu anderen Hunden (Voraussetzung: Hund wurde erfolgreich an den Kontakt mit anderen Hunden gewöhnt). Kontakt soll unangeleint stattfinden. Kontakt findet unter der Kontrolle des Hundehalters statt (Halter vergewissert sich, dass andere Hunde ebenfalls friedlich und nicht angeleint sind).

Beschäftigung und Auslauf, mindestens 3x tägliches Ausführen des Hundes im Park, im Wald oder auf Feldern und Wiesen. Täglich unangeleinter Auslauf (Auslauf im eigenen Garten ist nicht ausreichend). Ausführen darf nicht nur zum Harn- und Kotabsatz dienen; aktive Beschäftigung mit dem Hund (z.B. durch gemeinsames Spielen oder Erziehungsübungen) ist notwendig. Ausmaß und Art der Beschäftigung müssen in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand des Hundes und rassebedingten Ansprüchen gestaltet werden (Richtgröße allgemein: täglich mindestens 1-2 Stunden Zeit für Spaziergänge und Auslauf sowie mindestens 1-2 Stunden Zeit für aktive Beschäftigung, Erziehung und Spiel).

Ernährung, Fütterung mindestens 1x täglich, Frischwasser immer verfügbar, Trocken- oder Nassfutter aus dem Fachhandel; falls das Futter selbst zubereitet wird, muss auf eine für Hunde ausgewogene Mischung aus Fleisch, Getreide und Gemüse geachtet werden. Regelmäßige Gewichtskontrolle.

Pflege und Gesundheitsprophylaxe, regelmäßige Kontrolle nach Ungeziefer (Zecken, Flöhe, Hautparasiten) und ggf. Entfernung, regelmäßige Kontrolle von Kot, Ohren und Zähnen, regelmäßige Fellpflege (durch bürsten, kämmen, ggf. trimmen oder scheren), Jährlicher Routine-Gesundheitscheck beim Tierarzt, regelmäßige Impfung und Wurmkur. Sofortige tierärztliche Kontrolle bei Verhaltensauffälligkeiten oder Verletzungen.

Unterbringung, Haltung des Hundes im Haus/in Wohnung, keine Zwingerhaltung, freies Bewegen im Haus/in Wohnung (Integration des Hundes in den Wohnbereich), Gewährleistung eines immer verfügbaren Rückzugsorts, wenn der Hund schlafen oder ungestört sein will, Schlafplatz im Haus/in Wohnung (z.B. Decke, Korb, Sofa, Bett).

Wer das beachtet handelt mit Tierliebe! Es gibt natürlich immer noch mehr was du tun kannst, behandel jede Kreatur so wie du gern behandelt werden willst! Mit Respekt und Achtung!

Euer Balou

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